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Flach, Wolf und Partner GmbH  (FWP) Versicherungsmakler - Versicherungsbüro in Frankfurt.
FWP - Versicherungsmakler - seit 1975 in Frankfurt am Main
Registriert als Versicherungsmakler unter der Register-Nummer: D-TZHR-CLLSZ-76 im www.vermittlerregister.info  der IHK beim DIHK e.V.
© PIA Stadt Frankfurt am Main, Foto: Tanja Schäfer

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Neue Website der Flach, Wolf & Partner GmbH - unabhängige Versicherungsmakler

Wenn’s ums Geld geht ...........
wenn’s um Ihr Geld geht sollten Sie jedoch genauer hinsehen.
 

In der Berichterstattung einiger Medien wird für die privaten Verbraucher immer wieder die sogenannte “Honorarberatung” bei Versicherungen als das angeblich verbraucherfreundlichste System beworben. Was auch bei noch so vielen Wiederholungen natürlich nicht stimmt.

Die traditionelle und bewährte Versicherungsvermittlung dagegen wird von diesen Medien dann als “provisionsgetrieben” diffamiert.

Bei der sogenannten “Honorarberatung” (eigentlich müsste es heißen “Versicherungsberatung gegen Honorarzahlungen”), werden von den Verbrauchern Honorare verlangt, unabhängig von der jeweiligen Beratungsqualität und unabhängig davon ob die Kunden zufrieden sind oder nicht bzw. ob überhaupt eine Versicherung zustande kommt.

Als Versicherungsmakler beraten wir unsere Kunden. Für unsere Beratungsleistungen braucht uns unser Kunde nicht gesondert vergüten. Die Vergütung - Courtage genannt - für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erhalten wir gewohnheitsrechtlich von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen, mit welchem unser Kunde einen Versicherungsvertrag abschließt und auch nur dann. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie.

Warum finden nur unter 3 % der Beratungen, wenn es um Versicherungen geht, auf Basis einer Honorarberatung statt? (Quelle: FOCUS Stand 10/2016).

Das hat seine Gründe - und Sie sollten selbst entscheiden, ob eine Honorarberatung für Sie als Verbraucher sinnvoll ist.

Hier 4 Beispiele:

 

Grundlagen sind Angaben aus FOCUS und anderen statistischen Quellen.

Erstberatung vier bzw. fünf Stunden. Der Stundensatz der Honorarberater liegt zwischen 90,00 € und 250,00 €, wir nehmen hier den Durchschnitt von 170,00 €. Zu diesen Beträgen kommt noch die MwSt. von 19% hinzu. Für den privaten Verbraucher beträgt somit der Stundensatz 202,30 €.

Fall 1 - Versicherungsmakler

Sie gehen zu einem Versicherungsmakler um sich über Auto-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung beraten zu lassen. Die Beratung dauert vier Stunden und Sie erhalten entsprechende Vorschläge für Ihre persönliche Situation.

Allerdings haben Sie von diesem Versicherungsmakler keinen guten Eindruck und auch die Vorschläge von ihm sagen Ihnen nicht zu.

Sie entscheiden sich dafür, einen weiteren Versicherungsmakler zu kontaktieren und sich dort noch einmal beraten zu lassen. Die Vorschläge des 2. Versicherungsmaklers sagen Ihnen zu und auch die Person des Maklers erscheint Ihnen sympathisch und kompetent.

Sie beschliessen, sich in einigen Tagen noch einmal mit ihm in Verbindung zu setzen, damit die entsprechenden Versicherungen neu über ihn abgeschlossen werden können. Er erledigt dann alle Formalitäten für Sie.

Fazit Fall 1:

Zwei Beratungen je vier Stunden, zusammen acht Stunden Beratung in Anspruch genommen.

Kosten für Sie bisher = 0,00 €

Warum? Weil der Versicherungsmakler nur eine Courtage (Provision) erhält, wenn Sie mit ihm zufrieden sind, Ihre Versicherungen auch über ihn abschliessen und diese dann auch von den Versicherern angenommen werden.

Fall 2 - Honorarberater

Sie gehen zu einem Honorarberater um sich über Auto-, Rechtsschutz-, Privathaftpflicht- und Hausratversicherung beraten zu lassen. Die Beratung dauert vier Stunden und Sie erhalten entsprechende Ratschläge für Ihre persönliche Situation.

Allerdings haben Sie von diesem Honorarberater keinen guten Eindruck und auch die Vorschläge von ihm sagen Ihnen nicht zu.

Sie entscheiden sich deshalb dafür, einen weiteren Honorarberater zu kontaktieren und sich dort noch einmal beraten zu lassen. Die Vorschläge des 2. Honorarberaters sagen Ihnen mehr zu und auch die Person des Honorarberaters ist Ihnen sympathisch und Sie glauben ihm mehr als seinem Kollegen zuvor.

Sie beschliessen, in einigen Tagen die von ihm vorgeschlagenen Versicherungen abzuschliessen. Dazu müssen Sie sich selbst direkt mit den jeweiligen Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen, um die entsprechenden Versicherungstarife dort abzuschliessen. Auch alle Formalitäten müssen Sie selbst erledigen.

Fazit Fall 2:

Zwei Beratungen je vier Stunden, zusammen acht Stunden Beratung in Anspruch genommen.

Kosten für Sie bisher = 1.618,40 €
(8 Stunden á 170,00 € = 1.360,00 € plus 19% MwSt. = 258,40 €)

Die Kosten für Honorarberater fallen immer an, ganz gleich ob Sie zufrieden sind oder nicht.

Wenn Versicherungen nicht zustande kommen:

Fall A - Versicherungsmakler

Sie gehen zu einem Versicherungsmakler um sich über Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsrente und Krankenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung dauert fünf Stunden und Sie erhalten entsprechende Vorschläge für Ihre persönliche Situation.

Sie stellen jeweils einen Antrag auf die empfohlenen Versicherungen.

Kurz darauf erhalten Sie Mitteilungen von den Versicherern das Ihre Anträge nicht angenommen werden können.

Die von Ihnen in den Anträgen gemachten Angaben zu den Gesundheitsfragen lassen aufgrund der angegebenen Vorerkrankungen und der Risikoprüfung keine Annahme der Versicherungen zu.

Sie erhalten also keinen Versicherungsschutz -  mussten aber auch nichts bezahlen.
 

Fazit Fall A:

Beratungen fünf Stunden in Anspruch genommen.

Kosten für Sie = 0,00 €

Warum? Weil der Versicherungsmakler nur eine Courtage (Provision) erhält, wenn Sie mit ihm zufrieden sind, Ihre Versicherungen auch über ihn abschließen und die Versicherungsverträge auch zustande kommen.

Fall B - Honorarberater

Sie gehen zu einem Honorarberater um sich über Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsrente und Krankenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung dauert fünf Stunden und Sie erhalten entsprechende Vorschläge für Ihre persönliche Situation.

Sie stellen dann selbst jeweils einen Antrag auf die empfohlenen Versicherungen bei den entsprechenden Versicherungsunternehmen.

Kurz darauf erhalten Sie Mitteilungen von den Versicherern das Ihre Anträge nicht angenommen werden können.

Die von Ihnen in den Anträgen gemachten Angaben zu den Gesundheitsfragen lassen aufgrund der angegebenen Vorerkrankungen und der Risikoprüfung keine Annahme der Versicherungen zu.

Sie erhalten also keinen Versicherungsschutz -  mussten aber das gesamte Honorar bezahlen.
 

Fazit Fall B:

Beratungen fünf Stunden in Anspruch genommen.

Kosten für Sie = 1.011,50 €
(5 Stunden á 170,00 € = 850,00 € plus 19% MwSt. = 161,50 €)

Die Kosten für Honorarberater fallen immer an, ganz gleich ob die empfohlenen Versicherungen Zustandekommen (von den Versicherern angenommen werden) oder nicht.

Jetzt stellen sich einige Fragen:

Wer gibt sich mehr Mühe bei einer Beratung?

Derjenige, der nur im Erfolgsfall und wenn ich zufrieden bin Geld verdient, oder derjenige, der sein Geld ob gut oder schlecht beraten in jeden Fall erhält?

Wenn sich meine Lebenssituation ändert (Heirat, Kinder, Beruf, Wohnung usw.) oder wenn ich Schäden habe und Hilfe benötige, muss ich dann jedesmal bei einem Honorarberater immer wieder Honorargebühren zahlen - oder statt dessen laufende Honorare oder Gebühren?

Kann und will ich mir das leisten?

Ist Honorarberatung für mich als Verbraucher sinnvoll?
 

© Bundeszentrale für politische Bildung

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